HOCKENHEIM-FM
AGB &
Nutzungsbedingungen
Allgemeine Nutzungs-, Upload- und Teilnahmebedingungen für Benutzerkonten, Künstler, Veranstalter, Musik-Uploads und sonstige nutzergenerierte Inhalte bei Hockenheim-FM.
§ 1 Geltungsbereich und Betreiber
Diese Allgemeinen Nutzungs-, Upload- und Teilnahmebedingungen gelten für die Nutzung der von Hockenheim-FM angebotenen digitalen Dienste.
Hierzu gehören insbesondere registrierte Benutzerkonten, Künstler- und Artist-Accounts, Veranstalterkonten, Uploadfunktionen, Musikübermittlungen, Artistprofile, Veranstaltungsinhalte und sonstige nutzergenerierte Inhalte.
Betreiber von Hockenheim-FM ist die im Impressum genannte natürliche oder juristische Person.
Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls gesonderte Teilnahme-, Aktions-, Upload- oder Lizenzbedingungen.
Abweichende Bedingungen eines Nutzers gelten nur, wenn Hockenheim-FM ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Benutzerkonten und Teilnahmeberechtigung
Für bestimmte Funktionen von Hockenheim-FM ist ein Benutzerkonto erforderlich.
Bei der Registrierung sind vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen wesentlicher Angaben sind unverzüglich zu aktualisieren.
Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Bestehen Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff auf ein Benutzerkonto, ist Hockenheim-FM unverzüglich zu informieren.
Upload- und rechtebezogene Funktionen dürfen nur von Personen genutzt werden, die rechtlich zur Abgabe der hierfür erforderlichen Erklärungen berechtigt sind.
Ein Anspruch auf Einrichtung oder dauerhafte Bereitstellung eines Benutzerkontos besteht nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 3 Kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Airplay
Das Hochladen oder Einreichen von Musik, Bildern, Texten, Veranstaltungsinformationen oder sonstigen Inhalten begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung, Aufnahme in eine Playlist, Ausstrahlung, redaktionelle Berücksichtigung oder dauerhafte Speicherung.
Musikuploads werden zunächst ausschließlich zur technischen, rechtlichen und redaktionellen Prüfung entgegengenommen.
Hockenheim-FM entscheidet nach eigenen redaktionellen, qualitativen, programmlichen und rechtlichen Kriterien, ob ein Inhalt freigegeben, ausgestrahlt, dargestellt, gespeichert oder abgelehnt wird.
§ 4 Verantwortung des Uploaders
Der Nutzer ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte und Angaben verantwortlich.
Mit jedem Upload versichert der Nutzer, dass er zur Übermittlung und zur vorgesehenen Nutzung des betreffenden Inhalts berechtigt ist und dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
Bei Musikaufnahmen umfasst dies insbesondere bestehende Rechte und Rechtspositionen an:
- Komposition und Liedtext,
- Tonaufnahme beziehungsweise Master,
- Leistungsschutzrechten beteiligter Künstler,
- Rechten von Produzenten und Tonträgerherstellern,
- Samples, Loops und sonstigen übernommenen Bestandteilen,
- Bearbeitungen, Remixen und neuen Fassungen,
- Beat- und Producer-Lizenzen,
- Featured Artists und Gastbeiträgen,
- Label-, Verlags- und Vertriebsrechten.
Bei Coverbildern, Fotografien, Grafiken und sonstigen visuellen Inhalten umfasst dies insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Namensrechte und Persönlichkeitsrechte.
Der Nutzer darf keine Rechte zusichern, die er tatsächlich nicht besitzt oder über die ausschließlich eine Verwertungsgesellschaft, ein Label, Verlag oder sonstiger Dritter verfügen darf.
Bestehen entsprechende Bindungen oder Einschränkungen, sind diese Hockenheim-FM vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, soweit sie für die beabsichtigte Nutzung relevant sind.
§ 5 KI-generierte und KI-unterstützte Inhalte
Werden Musik, Texte, Stimmen, Bilder, Cover oder sonstige Inhalte vollständig oder teilweise mit Hilfe generativer künstlicher Intelligenz erstellt oder wesentlich bearbeitet, ist dies bei der Einreichung wahrheitsgemäß anzugeben, soweit Hockenheim-FM hierfür entsprechende Angaben abfragt.
Der Nutzer muss nicht behaupten, alleiniger Urheber sämtlicher KI-generierter Bestandteile zu sein. Er versichert jedoch, dass er nach den Bedingungen des verwendeten KI-Dienstes und nach den sonst anwendbaren Rechtsvorschriften berechtigt ist, den betreffenden Inhalt für den vorgesehenen Zweck zu nutzen und Hockenheim-FM die hierfür erforderlichen Rechte beziehungsweise Nutzungserlaubnisse einzuräumen.
Soweit für die Rechteprüfung erforderlich, kann Hockenheim-FM insbesondere Angaben oder Nachweise verlangen zu:
- dem verwendeten KI-Dienst oder KI-System,
- dem Umfang der KI-Nutzung, insbesondere ob ein Inhalt lediglich KI-unterstützt oder überwiegend beziehungsweise vollständig KI-generiert wurde,
- dem zum Erstellungszeitpunkt maßgeblichen Nutzungs-, Lizenz- oder Tarifmodell,
- der Berechtigung zur kommerziellen Nutzung, öffentlichen Wiedergabe, Ausstrahlung und sonstigen vorgesehenen Verwendung,
- erforderlichen Freigaben für verwendete Drittinhalte, Samples, Stimmen, Texte, Bilder oder sonstige geschützte Bestandteile.
Die Verwendung generativer KI entbindet den Nutzer nicht von der Verantwortung für den eingereichten Inhalt. Insbesondere dürfen durch KI erzeugte oder bearbeitete Inhalte keine Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.
Stimmen oder andere eindeutig einer realen Person zuordenbare Persönlichkeitsmerkmale dürfen nicht ohne die hierfür erforderliche Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage künstlich erzeugt, geklont, manipuliert oder so verwendet werden, dass eine tatsächlich nicht bestehende Mitwirkung, Zustimmung oder Herkunft vorgetäuscht wird.
Vorhandene gesetzlich oder technisch vorgesehene Kennzeichnungen zur künstlichen Erzeugung oder Bearbeitung eines Inhalts dürfen nicht gezielt entfernt oder verfälscht werden, soweit ihre Beibehaltung rechtlich erforderlich ist.
Bestehen Zweifel an der Berechtigung zur Nutzung eines KI-generierten oder KI-unterstützten Inhalts, kann Hockenheim-FM den Inhalt bis zur Klärung zurückstellen, sperren, ablehnen oder aus dem Programm entfernen.
§ 6 Marken, Logos, Namen und sonstige Kennzeichen
Werden Marken, Logos, Unternehmenskennzeichen, Künstlernamen, Veranstaltungsnamen, Labelnamen, Produktkennzeichen oder sonstige geschützte Zeichen hochgeladen, eingereicht oder in bereitgestellten Inhalten verwendet, versichert der Nutzer, dass er hierzu berechtigt ist und die für die jeweilige Nutzung erforderlichen Rechte oder Zustimmungen besitzt.
Dies gilt insbesondere für Logos und Kennzeichen von Künstlern, Labels, Veranstaltern, Sponsoren, Unternehmen, Markeninhabern oder sonstigen Dritten.
Soweit ein solches Zeichen für ein Artistprofil, eine Veranstaltung, einen Bericht, eine Ankündigung oder eine sonstige Darstellung bei Hockenheim-FM freigegeben wird, erhält Hockenheim-FM lediglich die für diesen konkreten Zweck erforderliche Nutzungserlaubnis. Eine Übertragung des Eigentums, der Marke oder sonstiger Kennzeichenrechte findet dadurch nicht statt.
Marken, Logos, Namen oder Kennzeichen dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die eine tatsächlich nicht bestehende Zusammenarbeit, Partnerschaft, Empfehlung, Freigabe, Sponsoringbeziehung oder sonstige geschäftliche Verbindung mit Hockenheim-FM oder einem Dritten vortäuscht.
Hockenheim-FM kann bei Zweifeln geeignete Nachweise über die Berechtigung zur Nutzung eines Zeichens verlangen und den betreffenden Inhalt bis zur Klärung sperren, ablehnen oder entfernen.
Die Bereitstellung, Anzeige oder technische Abrufbarkeit von Namen, Logos, Grafiken oder Kennzeichen von Hockenheim-FM oder RadioCore begründet ihrerseits keine Erlaubnis zur Nutzung für eigene geschäftliche, werbliche oder kennzeichenmäßige Zwecke. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
§ 7 Rechteangaben und Nachweise
Hockenheim-FM kann jederzeit geeignete Nachweise über die Berechtigung zur Nutzung eines hochgeladenen oder eingereichten Inhalts verlangen.
Als Nachweise kommen insbesondere Lizenzvereinbarungen, Label- oder Vertriebsvereinbarungen, Freigaben beteiligter Rechteinhaber, Producer- oder Beat-Lizenzen, Sample-Clearances oder vergleichbare Dokumente in Betracht.
Bis zur ausreichenden Klärung darf Hockenheim-FM den betreffenden Inhalt sperren, aus dem Programm entfernen, die Veröffentlichung verweigern oder eine bereits erteilte Freigabe vorläufig aussetzen.
Kann ein Nutzer einen nachvollziehbaren Rechtezweifel nicht ausreichend ausräumen, besteht kein Anspruch auf weitere Nutzung des Inhalts durch Hockenheim-FM.
§ 8 Nutzungsrechte für freigegebene Inhalte
Soweit Hockenheim-FM einen Inhalt ausdrücklich für die Nutzung freigibt und soweit der Nutzer über die hierfür erforderlichen Rechte verfügen darf, räumt der Nutzer Hockenheim-FM ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein.
Dieses Recht ist auf diejenigen Nutzungen beschränkt, die für den Betrieb des jeweiligen Hockenheim-FM-Angebots erforderlich sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- technische Speicherung, Vervielfältigung und Verarbeitung zum Zweck der Bereitstellung des Dienstes,
- technisch erforderliche Formatkonvertierungen und Lautheitsanpassungen,
- Verarbeitung und Darstellung von Metadaten,
- Verwendung innerhalb des linearen Hockenheim-FM-Webradioprogramms,
- Darstellung von Titel, Artistname, Cover und vereinbarten Metadaten,
- technisch notwendige Weitergabe an von Hockenheim-FM eingesetzte Hosting-, Streaming- und Infrastruktur-Dienstleister.
Eine darüber hinausgehende eigenständige kommerzielle Verwertung, Veröffentlichung vollständiger Titel auf fremden Musikplattformen oder Weiterlizenzierung an unabhängige Dritte bedarf einer gesonderten Rechtsgrundlage oder Vereinbarung.
Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt. Hockenheim-FM erwirbt durch einen Upload kein Eigentum am Werk oder an der Tonaufnahme.
§ 9 GEMA, GVL und sonstige Rechteorganisationen
Die Rechteerklärung des Nutzers ersetzt keine Rechte, Vergütungsansprüche oder Lizenzpflichten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Wahrnehmungsverträge oder kollektiver Rechtewahrnehmung über Verwertungsgesellschaften oder andere Rechteorganisationen abzuwickeln sind.
Der Nutzer ist verpflichtet, für die vorgesehene Nutzung relevante Mitgliedschaften, Verlagsbindungen, Labelbindungen oder sonstige Einschränkungen wahrheitsgemäß anzugeben.
Hockenheim-FM bleibt für diejenigen Lizenzen verantwortlich, die der Betreiber aufgrund seiner eigenen konkreten Musiknutzung selbst erwerben muss.
§ 10 Unzulässige Inhalte
Es dürfen keine Inhalte hochgeladen, eingereicht oder verbreitet werden, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen.
Ebenfalls unzulässig sind insbesondere Inhalte, die:
- zu Gewalt oder Straftaten aufrufen,
- Menschen oder Bevölkerungsgruppen bedrohen oder entwürdigen,
- verbotene Propagandamittel oder Kennzeichen verwenden,
- terroristische Organisationen unterstützen oder verherrlichen,
- Kinder oder Jugendliche in rechtswidriger Weise gefährden,
- rechtswidrige pornografische Inhalte enthalten,
- Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen,
- Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
Hockenheim-FM kann darüber hinaus Inhalte ablehnen, die zwar nicht eindeutig rechtswidrig sind, aber den redaktionellen oder ethischen Grundsätzen des Angebots widersprechen.
Dies gilt insbesondere für extremistische Propaganda, gezielte Menschenverachtung oder Aufrufe zur Diskriminierung.
Journalistische, dokumentarische, wissenschaftliche oder aufklärende Verwendungen entsprechender Inhalte können ausschließlich nach vorheriger redaktioneller Entscheidung von Hockenheim-FM zugelassen werden.
§ 11 Prüfung, Moderation und Sperrung
Hockenheim-FM ist berechtigt, eingereichte Inhalte automatisiert und manuell auf technische, sicherheitsbezogene, rechtliche und inhaltliche Kriterien zu prüfen.
Automatisierte Prüfungen können insbesondere Dateityp, technische Integrität, Schadsoftware, Dubletten und weitere technische Eigenschaften betreffen.
Rechtlich oder inhaltlich problematische Inhalte können zusätzlich einer menschlichen Prüfung unterzogen werden.
Hockenheim-FM kann Inhalte insbesondere dann vorläufig oder dauerhaft sperren, wenn:
- konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung vorliegen,
- ein Rechteinhaber eine nachvollziehbare Beanstandung erhebt,
- die Rechteklärung ungeklärt ist,
- der Inhalt gegen diese Bedingungen verstößt,
- eine gerichtliche, behördliche oder sonstige verbindliche Anordnung vorliegt.
Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der betroffene Nutzer eine Begründung der Maßnahme und Hinweise auf bestehende Beschwerdemöglichkeiten.
§ 12 Meldung rechtswidriger Inhalte und Rechteverletzungen
Rechteinhaber, Nutzer und sonstige betroffene Personen können mutmaßlich rechtswidrige Inhalte oder Rechteverletzungen über den hierfür vorgesehenen Beschwerde- und Meldeweg von Hockenheim-FM melden.
Eine Meldung sollte insbesondere enthalten:
- eine möglichst genaue Bezeichnung des betroffenen Inhalts,
- die Fundstelle oder interne Referenz des Inhalts,
- die Art der behaupteten Rechtsverletzung,
- Angaben zum Meldenden und seiner Berechtigung,
- eine nachvollziehbare Begründung,
- gegebenenfalls geeignete Nachweise.
Hockenheim-FM prüft hinreichend konkrete Meldungen zeitnah und unter Berücksichtigung der Rechte aller Beteiligten.
Bis zur Klärung kann der betroffene Inhalt vorsorglich gesperrt oder aus der Rotation genommen werden.
§ 13 Beschwerde gegen Entscheidungen von Hockenheim-FM
Nutzer und Rechteinhaber können Entscheidungen über Sperrung, Entfernung, Ablehnung oder Freigabe eines Inhalts über den vorgesehenen Beschwerdeweg beanstanden.
Die Beschwerde ist nachvollziehbar zu begründen und soll geeignete Nachweise enthalten.
Hockenheim-FM dokumentiert den Eingang und die Bearbeitung solcher Beschwerden und überprüft die beanstandete Entscheidung durch eine hierzu befugte Person.
Soweit gesetzliche Beschwerdeverfahren oder Fristen Anwendung finden, werden diese berücksichtigt.
§ 14 Wiederholte oder schwere Verstöße
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Hockenheim-FM Benutzerkonten zeitweise oder dauerhaft sperren.
Dies gilt insbesondere bei:
- wiederholten Urheberrechtsverletzungen,
- vorsätzlich falschen Rechteangaben,
- Umgehung technischer oder organisatorischer Sperren,
- erneutem Hochladen bereits beanstandeter oder gesperrter Inhalte,
- strafbaren Inhalten,
- extremistischer Propaganda,
- Manipulations- oder Täuschungsversuchen,
- sonstiger missbräuchlicher Nutzung der Plattform.
Bei besonders schweren Verstößen ist eine vorherige Verwarnung nicht erforderlich.
§ 15 Beweissicherung und Zusammenarbeit mit Behörden
Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung oder Straftat, darf Hockenheim-FM relevante technische und organisatorische Informationen im gesetzlich zulässigen Umfang sichern.
Dies gilt insbesondere, soweit die Sicherung zur Rechtsverteidigung, Anspruchsdurchsetzung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden erforderlich ist.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur auf einer hierfür bestehenden gesetzlichen Grundlage oder aufgrund einer wirksamen behördlichen oder gerichtlichen Anordnung.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 16 Freistellung bei Rechtsverletzungen
Verletzt ein Nutzer schuldhaft diese Bedingungen oder Rechte Dritter und werden deshalb berechtigte Ansprüche gegen Hockenheim-FM geltend gemacht, stellt der Nutzer Hockenheim-FM von diesen Ansprüchen frei, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Die Freistellung umfasst auch angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.
Hockenheim-FM wird den Nutzer über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Stellungnahme und Mitwirkung an der Rechtsverteidigung geben.
Hockenheim-FM wird ohne sachlichen Grund keine Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Nutzers schließen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 17 Haftung von Hockenheim-FM
Hockenheim-FM haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Hockenheim-FM, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet Hockenheim-FM unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hockenheim-FM nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 18 Keine Gewähr für Airplay, Reichweite oder Erfolg
Hockenheim-FM schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, künstlerischen oder werblichen Erfolg.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Ausstrahlungen, bestimmte Sendezeiten, Reichweiten, Abrufzahlen, Platzierungen, redaktionelle Erwähnungen oder dauerhafte Aufnahme eines Titels in das Radioprogramm.
Programmplanung und Rotation können jederzeit aus redaktionellen, technischen, rechtlichen oder programmstrategischen Gründen angepasst werden.
§ 19 Technische Verfügbarkeit
Hockenheim-FM bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung seiner Dienste.
Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht zugesichert werden.
Insbesondere können Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, externe Infrastrukturprobleme oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Hockenheim-FM zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 20 Beendigung, Sperrung und Löschung
Nutzer können ihr Benutzerkonto nach den jeweils vorgesehenen technischen Möglichkeiten beenden.
Hockenheim-FM kann ein Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung beenden oder ein Konto sperren.
Nach Beendigung werden nutzerbezogene Inhalte gelöscht oder gesperrt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigte Zwecke der Beweissicherung oder sonstige zulässige Gründe einer sofortigen Löschung entgegenstehen.
Bereits rechtmäßig erfolgte Ausstrahlungen oder Veröffentlichungen werden durch eine spätere Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht rückwirkend rechtswidrig.
§ 21 Änderung dieser Bedingungen
Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen werden Nutzern rechtzeitig in geeigneter Form mitgeteilt.
Soweit eine Änderung vertragliche Rechte oder Pflichten eines Nutzers wesentlich betrifft und hierfür eine Zustimmung erforderlich ist, wird Hockenheim-FM eine erneute Zustimmung einholen.
Eine bloße weitere Nutzung des Dienstes ersetzt keine gesetzlich erforderliche Zustimmung.
§ 22 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Hockenheim-FM.
Diese Nutzungsbedingungen ersetzen keine datenschutzrechtlichen Informationen oder erforderlichen Einwilligungen.
§ 23 Verbraucherschlichtung
Hockenheim-FM ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.
Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betreibers Gerichtsstand.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 25 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit das Vertragsverhältnis ohne die unwirksame Regelung sinnvoll fortbestehen kann.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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